Unfallversicherung

Schwerpunkte:

 

Arbeitsunfälle

Verletztengeld und Verletztenrente

 

Für Arbeitsunfälle ist die Berufsgenossenschaft als Unfallversicherungsträger leistungspflichtig. Die Abgrenzung zur Krankenversicherung (Unfallfolge ja oder nein) bietet häufig Konfliktpotential. Leistungen der Unfallversicherung fallen meistens höher und umfangreicher aus als die der Krankenversicherung.

 

 

 

Meine Leistungen in diesem Bereich:

  • Unabhängige Beratung in Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung
  • Prüfung von Entscheidungen der Berufsgenossenschaften
  • Führen der gesamten Korrespondenz im Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren
  • Wahrnehmung von Terminen vor den Sozialgerichten

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie mich an unter 040/41119485 oder nutzen Sie das Kontaktformular.