Pflegeversicherung
Schwerpunkte:
Feststellung des Pflegebedarfs
Leistungen der Pflegeversicherung
Grundvoraussetzung für die Gewährung von Leistungen aus der Pflegeversicherung ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Hierfür wird eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst durchgeführt. Das Ergebnis der Begutachtung ist Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse und hat direkte Auswirkung auf die Höhe der Pflegeleistung - aktuell und in der Zukunft. Einer sachgerechten Prüfung des Gutachtens kommt daher große Bedeutung zu.
Meine Leistungen in diesem Bereich:
- Unabhängige Beratung in allen Fragen zur Pfegeversicherung
- Unterstützung und ggf. Begleitung bei Begutachtungen zur Feststellung der Pflegestufe
- Prüfung von Entscheidungen des Trägers der Pflegeversicherung
- Führen der gesamten Korrespondenz im Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren
- Wahrnehmung von Terminen vor den Sozialgerichten
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie mich an unter 040/41119485 oder nutzen Sie das Kontaktformular.