Krankenversicherung
Schwerpunkt: Gesamtes Leistungsrecht
(z.B. Krankengeld, Rehabilitation, Krankenhausbehandlung, ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Heil- und Hilfsmittel, Psychotherapie, Fahrkosten, Rehabilitationssport u.v.m.)
ferner Mitgliedschafts- und Beitragsrecht
Die Leistungen der Krankenversicherung sind im Sozialgesetzbuch V geregelt. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von weiteren Quellen zu den verschiedenen Leistungen (Richtlinien, Verordnungen, Rundschreiben, Verwaltungsvereinbarungen etc.), welche zu beachten sind. Die Auslegung dieser Normen und Rechtsquellen führen immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, so dass auch durch die Rechtsprechung die Leistungsgewährung mit geprägt wird. Und schließlich kommt auch noch das Verfahrensrecht hinzu, welches zu beachten ist. Ein riesiges Spektrum, bei dem man schnell den Überblick verlieren kann.
Meine Leistungen in diesem Bereich:
- Unabhängige Beratung in Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung
- Prüfung von Entscheidungen der Krankenkassen
- Führen der gesamten Korrespondenz im Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren
- Wahrnehmung von Terminen vor den Sozialgerichten
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